[ Auszug: (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer
den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig
sein soll, w ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]